Häufige Fragen zu kieferorthopädischen Themen

Kieferorthopädie hat für viele Patienten häufig noch den Mythos, daß es eine sehr teure Behandlung ist oder auch sehr schmerzhaft, und daß eine Behandlung nur bei Kindern funktioniert. Dies muß aber nicht sein! Lesen Sie die Erklärung zu den einzelnen Sachthemen in den folgenden Links:

Behandlungszeitpunkt:

  • Idealer Zeitpunkt


    Der ideale Zeitpunkt ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dies hängt mit der individuellen Wachstumstendenz und den daraus folgenden unterschiedlichen Zahnwechsel-Phasen zusammen. Als Faustregel kann man jedoch sagen, daß der Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung im Allgemeinfall zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr liegt, je nach individuellem Zahnstatus und der spezifischen Wachstumsphase. Die 2. Phase des Zahnwechsels (Backen- und Eckzähne) sollte zumindest bereits begonnen haben oder kurz vor Abschluß stehen. Die Behandlung sollte auf jeden Fall vor dem pubertärem Wachstumshöhepunkt angefangen werden.
    Der Wachstumshöhepunkt liegt bei Mädchen ca. zwischen dem 13. – 14. Lebensjahr und bei Jungen ca. ein halbes Jahr bis ein Jahr später (große individuelle Unterschiede!). Bei den o.a. extremen Abweichungen ist jedoch eine Frühbehandlung indiziert, damit das Wachstum voll ausgenützt werden kann und das Ziehen von Zähnen vermieden werden kann. Der Kiefer und der Knochen ist in dieser Phase noch stark formbar und daher die Behandlungszeit kürzer. In dieser Zeit kann auch hervorragend mit herausnehmbaren Zahnspangen gearbeitet werden.
    Der Kieferorthopäde sollte daher ab ca. dem 6. Lebensjahr in Abstimmung mit dem Schulzahnarzt und dem Hauszahnarzt halbjährlich aufgesucht werden, um den richtigen Behandlungszeitpunkt festzustellen. Die Krankenkasse zahlt im allgemeinen Behandlungen erst nach dem Durchbruch der Backen- und Eckzähne und dies nur, falls der Behandlungsfall innerhalb der KIG-Richtlinien liegt, d.h. als schwer genug eingestuft wird. Leichte Fälle werden als kosmetische Korrekturen eingestuft und sind somit als Privatbehandlungen angezeigt.

  • Frühbehandlung


    Eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt bereits im Alter von ca. 6 Jahren, wenn die vorderen 4 Schneidezähne oben und unten sowie die ersten bleibenden Backenzähne („6-Jahr-Molaren“) durchgebrochen sind. Diese Behandlung ist angebracht wenn:

    – sich die Fehlstellung sonst deutlich verschlimmern würde

    – eine Wachstumshemmung erfolgen könnte

    – die Gefahr eines Frontzahntraumas stark erhöht ist

    – eine spätere Behandlung nach dem Wachstum Korrekturen unmöglich machen würde

    So werden seitliche und frontale Kreuzbisse, extreme Unterkieferrücklagen und Unterkiefervorlagen möglichst früh, jedoch selten vor dem 6. Lebensjahr therapiert. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Frühbehandlungen nur bei außergewöhnlichen Fehlstellungen, z.B. bei dem Vorstand der oberen Schneidezähne (= sagittale Stufe) ab 9 mm. Die Behandlung von Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten kann selbstverständlich schon vor diesem Alter therapiert werden und wird auch von der Krankenkasse übernommen.

    Die Behandlungen im Wechselgebiß (s.o. Frühbehandlung) werden meist auf 1-1,5 Jahre angelegt. Es soll dem Gebiß die Gelegenheit gegeben werden, die optimalen Voraussetzungen für den Durchbruch aller bleibenden Zähne zu schaffen. Die Therapie erstreckt sich auf die wichtigsten Fehlfunktionen wie Kreuzbiß, Unter- bzw. Oberkieferfehllagen und/oder extreme Frontzahnfehlstellungen.

    Zur kieferorthopädischen Prophylaxe gehört das Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, Lippeneinlagerung, Zungenpressen, Zungenfehlhaltung, Mundatmung und anomalem Schlucken genauso zum Frühbehandlungskonzept, wie das Eingliedern von Lückenhaltern bei Zahnverlust durch Karies oder Trauma. Eine Logopädische Begleitbehandlung ist in diesen Fällen immer empfehlenswert. Eine myofunktionelle (den Muskel beeinflussende) Behandlung kann damit einhergehen um die Steuerung der Gebiß- und Sprachentwicklung zu verbessern, z.B. mit einer Mundvorhofplatte.

  • Standardfall


    Die Behandlung beginnt wie o.a. idealerweise vor dem pubertären Wachstumshöhepunkt, damit skelettale Abweichungen wie z.B. Kieferrücklagen mit dem Wachstum schnell beseitigt werden können. Die Zahnfehlstellungen werden in der Regel mit entsprechenden Apparaturen innerhalb von 2-3 Jahren beseitigt. Im Anschluss an jede Behandlung – ob mit festen oder losen Zahnspangen – erfolgt immer für eine gewisse Zeit eine sogenannte Retentionsphase. Diese Zeit ist als Stabilisierungszeit für das vorhandene Ergebnis anzusehen und daher auch sehr wichtig. Je nach Ausprägung der Fehlstellung kann diese Zeit durchaus länger als ein Jahr in Anspruch nehmen, wobei für nachts dann noch eine lose Spange getragen werden muß. Der Retainer (s. Kapitel Informationen) verkürzt diese Zeit drastisch, da eine absolute Stabilität von Anfang an gegeben ist.

  • Spätbehandlung bzw. Erwachsenenbehandlung

    Es ist die Meinung weithin verbreitet, dass nach Abschluss des Wachstums im bleibenden Gebiss keine kieferorthopädische Behandlung mehr möglich ist. Dies ist jedoch nicht richtig. Die Behandlung im Erwachsenengebiss gestaltet sich nur etwas schwieriger und umfangreicher, da der Knochen schon viel stärker mineralisiert ist und kein Wachstum mehr vorhanden ist. Daher sind die Behandlungszeiten meist etwas länger als in der Wechselgebissphase und es kann häufig nicht mehr mit herausnehmbaren Apparaturen gearbeitet werden – zumindest wenn es sich um starke Fehlstellungen handelt. Leichtere Abweichungen kann man jedoch noch bis ins hohe Alter mit durchsichtigen Schienen (z.B. Invisalign® oder Orthocaps® ) behandeln oder bei festsitzenden Apparaturen auch mit innenliegenden Brackets (Lingualtechnik, z.B. Incognito® ). Häufig können mit diesen Behandlungen auch Fehlstellungen korrigiert werden und Lücken komplett geschlossen werden, ohne dass an diesen Stellen Brücken oder Implantate gesetzt werden müssen. Genauso gut können Lücken geöffnet werden, in die Zähne nach Extraktionen hineingekippt sind. Erst dann kann der Zahnarzt hier überhaupt einen wie auch immer gearteten Zahnersatz einsetzen, was sonst so ohne Weiteres nicht möglich wäre.
    Ab dem 18. Lebensjahr wird keine kieferorthopädische Behandlung mehr von der Krankenkasse übernommen – außer einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung.

  • Kieferchirurgisch- kieferorthopädische Kombinationstherapie


    Bei extremen Abweichungen des Unterkiefers (Unterkiefer-Vorlage, sogenannte Progenie, bzw. Unterkiefer-Rücklage bzw. OK-Vorlage, sogenannte Prognathie) muß ggfs. in Zusammenarbeit mit dem Kieferchirurgen ein operatives Konzept erarbeitet werden, um die skelettalen Abweichungen zu kompensieren und den Unterkiefer und/oder Oberkiefer chirurgisch in die richtige Lage zu rücken. Diese Behandlungsform läuft in der Regel wie folgt ab:

    1. Ausformen der Zahnbögen und Einstellen der Zähne isoliert auf den einzelnen Kiefer betrachtet.
    2. Kieferchirurgische Intervention mit Einstellung der beiden Kiefer zueinander
    3. Feineinstellung und Harmonisierung der Zahnbögen zueinander

    Die Phase 1 nimmt meist ungefähr ein Jahr in Anspruch, Phase 2 wird vom Kieferchirurgen durchgeführt und beansprucht durch die postoperative Heilungsphase eine Zeit von ca. 3 Monaten.
    Phase 3 dauert in der Regel ca. ein halbes bis ein Jahr. Durch die schnelle Einstellung der Kieferbasenabweichung kann somit eine Menge Zeit eingespart werden. Die Operation ist jedoch unumgänglich, ansonsten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei entsprechender Diagnosestellung nicht die Kosten.

    Fazit: Es ist nie zu spät für eine kieferorthopädische Behandlung!

  • Behandlungsdauer


    Die Dauer der Behandlung richtet sich individuell nach dem Grad der Dysgnathie bzw. der Zahnfehlstellung. In der Regel ist mit einer Behandlung von ca. 3 Jahren Behandlungsdauer auszugehen. Eine feste Spange ist in dieser Zeit meist aber nur ca. 2 Jahre inkorporiert. Die Behandlungsdauer kann je nach Zeitpunkt des Behandlungsbeginns variieren und von dem Durchbruch der Zähne sowie des Kiefer- und Schädelwachstums abhängen. Die einzelnen Unterschiede sind in der Folge erklärt:

  • Erwachsenenbehandlung


    Im Prinzip kann man die bereits im vorherigen Kapitel erwähnte Problematik auf die Behandlungsdauer übertragen. Durch die größere Knochenreife und Mineralisation sind die Zahnbewegungen und Kieferkorrekturen durchaus etwas langsamer, aber auf jeden Fall möglich. Es müssen dabei noch Parameter wie Parodontitis (Zahnfleischentzündungen), Wurzelentzündungen etc. berücksichtigt werden, welche die Behandlungsdauer ebenfalls variieren lassen. Man rechnet aber im allgemeinen auch mit einer Zeit von ca. 2-3 Jahren bei schwereren Fehlstellungen. Leichte Frontzahnunregelmässigkeiten lassen sich aber durchaus in viel kürzerer Zeit realisieren.
    Die Retention (s.o.) ist aber auch gerade bei Erwachsenen enorm wichtig, da die Zähne ein „Gedächtnis“ haben und sich leicht wieder in die alten Position bringen wollen. Ein fester Retainer (s.o.) sollte das Mittel der Wahl sein.
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